1 Ergebnis.

Vollstreckung von Entscheidungen des Internationalen Strafgerichtshofs
Da der Internationale Gerichtshof außer den Streitkräften der Mitgliedsparteien des Römischen Statuts keine Durchsetzungskraft für seine Entscheidungen hat, ist es notwendig, dass alle Mitgliedsländer durch die strikte Einhaltung der Grundsätze der Verurteilung der Täter internationaler Verbrechen gebunden sind oder sie ausliefern, um die universelle Gerichtsbarkeit zu gewährleisten und die Straflosigkeit in der Welt zu bekämpfen.Die Achtung der Durchsetzung des Völkerrechts ...

66,00 CHF